Lasst das Los entscheiden!

Zwei sogenannte „Sideletter“ zu den Koalitionsabkommen von 2018 und 2020 haben uns in den letzten Tagen gezeigt, was die meisten politischen Beobachter seit langem wussten oder ahnten, aber bisher schwer belegen konnten: Wie wenig politische Parteien in Österreich die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks interessiert, die in einem eigenen Verfassungsgesetz vorgeschrieben ist.

In ihren Sideletters dealten ÖVP und FPÖ bzw. Grüne unter anderem aus, wie sie das fünfköpfige ORF-Direktorium aufteilen würden (drei inkl. Generaldirektor für die ÖVP, zwei für den kleineren Koalitionspartner), obwohl dieses Direktorium laut Gesetz vom ORF-Stiftungsrat bestellt wird, der – wie ein Aufsichtsrat – unabhängig und weisungsfrei, ausschließlich im Interesse des Unternehmens zu handeln hat.

Und in der ÖVP-FPÖ-Vereinbarung wurden auch noch journalistische Spitzenfunktionen von den Sender-Verantwortlichen bis in die Chefredaktionen an ganz konkrete Personen verteilt. Lauter Jobs, die weder die Parteien, noch den Stiftungsrat etwas angehen, sondern die über Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren an die Bestqualifizierten zu vergeben wären.

Die an den Deals beteiligten Stiftungsrät·innen plagt keinerlei schlechtes Gewissen, was man durchaus so interpretieren könnte, dass sie das mit der Unabhängigkeit etwas anders verstehen als es der Verfassungsgeber gemeint haben dürfte.

In Deutschland hat 2014 das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Staatsferne“ ein ganz zentraler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sein hat. In Österreich fehlt leider bisher eine derartige Interpretation der Unabhängigkeit des ORF durch das Höchstgericht. Offenkundig ist aber, dass sie in der gegenwärtigen Konstruktion des Stiftungsrats nicht gewährleistet ist.

Das ist schon lange klar und die Debatte ist keineswegs neu. Vor acht Jahren habe ich deshalb im STANDARD einen relativ radikal klingenden Vorschlag gemacht, wie man den Aufsichtsrat des ORF völlig neu organisieren könnte: Durch eine sogenannte „Bürgerversammlung“.

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