Warum es praktisch unmöglich ist, anonyme Hass-Postings auf X zu bekämpfen: Die Gesetze sind zu schwach, X ignoriert sie, zuständige Behörden verweigern die Arbeit. Ein Erfahrungsbericht in zehn Schritten.
Stellen wir uns vor, eine Tageszeitung würde täglich mehrere Leserbriefe veröffentlichen, in denen etwa unter einem Bild der Regierungsspitze steht:
„Diese widerlich stinkenden Schweine … ÖSTERREICH wird von korrupten, kriminellen und saudummen ARSCHLÖCHER:INNEN reGIERt!“
Und unter einem Meuchelfoto der Sozialministerin:
„Im abstauben und veruntreuen von Steuergeld ist die fette rote linksversiffte NAZI-Schlampe wie man sieht, bestens ausgebildet!“
Neben einem Artikel über den Innenminister:
„NÖ-VOLLTROTTEL? Der Kasperl ist ein korrupter, krimineller und verlogener Schwurbler.“
Über einem Foto des früheren deutschen Gesundheitsministers:
„Du widerwärtiger korrupter und verlogener MASSENMÖRDER solltest besser dein linksversifftes LÜGENmaul halten. Auf DICH bösartige Kreatur wartet NÜRNBERG 2.0 und viele Jahre KÄFIG!“
Und zur “Karikatur” einer prominenten FDP-Politikerin:
Alle Kommentare sind mit einem männlichen Vor- und einem österreichisch klingenden Nachnamen unterschrieben, der allerdings im Melderegister nicht existiert. Den Parteichef der SPÖ tituliert der anonyme Schreiber grundsätzlich nur als „Zecke“, den ukrainischen Präsidenten ausschließlich als „Ratte“ und wer dafür eintritt, die Ukraine zu unterstützen, liest als Reaktion:
„Du dreckige geisteskranke kriegsgeile korrupte Witzfigur – hast du feiger Maulheld dich schon zum Dienst gemeldet, oder sitzt du Würschtl schon im Bunker verkrochen, wie dein Vorbild anno April 1945?“
Wer FPÖ oder AfD kritisiert, ist ein…
„Hirngewaschenes linksversifftes NAZI-Pack. Woker ABSCHAUM!“
Und auch ich wurde schon mit Kommentaren beehrt:
„Beim ORFloch ArmHirn gibt es nur zwei Möglichkeiten – entweder ist er ein KORRUPTER LÜGNER, wenn er das bestreitet, dann ist er ein AHNUNGSLOSER VOLLIDIOT! Das lässt sich lückenlos beweisen!“
„Ach der ArmHirn – der ist eine widerliche ungebildete linksradikale verlogene bösartige DreckSau – ein armseliges ORFloch aus dem Bilderbuch. Wenn wir diese miese Kreatur nicht mit unseren Zwangsgebühren durchfüttern würden, könntest den Pfosten unter der Reichsbrücke besuchen!“
„Ich kann euch gar nicht sagen, wie ich dieses verlogene, dumme, zwergenwüchsige ORFloch verachte. Eigentlich ist der intellektuell obdachlose Wurschtl ja zu bedauern – er war schon in der Schule ein OPFER!“
Würde das alles in einer Tageszeitung stehen, bekäme die Redaktion einen Brief von meinem Anwalt und ich sehr rasch eine große Entschuldigung im Blatt und eine ziemliche Menge Geld. Würden die Kommentare in ihrem Online-Forum erscheinen, würde die Zeitung mir die Zugangsdaten des Users mitteilen und ich würde ihn klagen. Er würde nach § 111 StGB (Üble Nachrede) und nach § 115 (Beleidigung) verurteilt, müsste die Prozesskosten, meinen Anwalt und eine Entschädigung zahlen – und wäre vorbestraft.
Deshalb finden wir in keiner Zeitung solche Leserbriefe.
Aber ich habe diese Kommentare nicht erfunden. Sie stehen alle online – auf einem X/Twitter-Account, neben zigtausenden anderen Postings in exakt derselben Tonart. Der Mann (?), der diesen Account unter einem erfundenen Namen betreibt, setzt täglich (!) weit über hundert Postings ab und praktisch jedes davon ist strafbar. Der Autor ist ganz offensichtlich ein Soziopath und hat extrem viel Tagesfreizeit.
Ich bin auf ihn vergangenen Sommer in meinen Mentions auf X gestoßen, als er ein Posting über mich kommentierte. Ich meldete seinen Kommentar bei X – die Reaktion der Plattform erhielt ich am nächsten Tag:
Das in dem – offensichtlich klagsfähigen – Inhalt, den ich gemeldet hatte, “keine Verstöße gegen die X-Regeln vorliegen”, fand ich bemerkenswert, denn in den X-Regeln steht unter anderem: „Damit ein sinnvoller Dialog auf der Plattform möglich ist, … verbieten wir Verhaltensweisen und Inhalte, die andere belästigen, beschämen oder demütigen sollen.“ Oder auch nicht.
Dann eben auf zu Gericht. Erstaunlicherweise finde ich es nämlich nicht sonderlich lustig, wenn mich wer in aller Öffentlichkeit als „korrupten Lügner“ und „verlogene Drecksau“ verleumdet.
Ab hier wird die Geschichte bizarr.
Entgegen aller Beteuerungen von Politiker·innen, wie wichtig es doch wäre, „Hass im Netz“ zu bekämpfen, und trotz eigener neuer EU-Gesetze, bleibt der Rechtsweg nämlich de facto chancenlos. Auf eine Art, die Kafka gefallen hätte.
Unmittelbar klagen kann man X für die Verbreitung strafbarer Kommentare nicht. Im Unterschied zu einer Zeitung unterliegen Social-Media-Anbieter wie X, Meta oder TikTok als Host Provider juristisch einem sogenannten Plattform-Privileg. Anders als traditionelle Medien sind sie nicht unmittelbar für alles verantwortlich, was sie veröffentlichen.
Begründet wird dieses Privileg mit der schieren Menge von Milliarden Postings. Der Wiener Medienjurist Nikolaus Forgó erklärt das gerne mit einem Vergleich: Auch der Betreiber eines Flohmarkts ist nicht unmittelbar dafür verantwortlich, wenn dort etwas Verbotenes verkauft wird – anders als der Betreiber eines Geschäfts.
Da würde ich als juristischer Laie ja meinen, wenn wer auf einem Flohmarkt einen Waffenstand aufbaut und ausschließlich Pistolen und Pumpguns verklopft, sollte man ev. auch den Flohmarkt-Betreiber belangen, der für den Stand die Miete kassiert … aber bleiben wir im Internet.
Die Plattformen haften also nicht für alle Postings – doch wenn sie auf einen offensichtlich rechtswidrigen Kommentar hingewiesen werden, müssen sie ihn löschen. Falls nicht, werden sie haftbar.
Da X das „verlogene ORFloch“ trotz eines ausdrücklichen Hinweises nicht löschen will, könnte ich X also klagen.
Dummerweise aber nicht in Österreich. Im Februar letzten Jahres trat nämlich der europäische Digital Services Act (DSA) in Kraft. Seither hat X in Österreich keine Ansprechstelle mehr, sondern nur noch eine Adresse für die gesamte EU: in Irland.
Bis zum DSA galt ein österreichisches Gesetz, das zumindest eine nationale Kontaktadresse vorschrieb. Das hätte mir zuletzt allerdings auch nicht mehr geholfen, denn vor drei Jahren hat X seine – gesetzlich vorgeschriebene – Zusammenarbeit mit der zuständigen österreichischen Behörde RTR einfach beendet: „Twitter hat 2022 sämtliche Kommunikation mit der Beschwerdestelle eingestellt“, steht im Jahresbericht der Behörde zu lesen.
Jetzt könnte ich also die X/Twitter-Zentrale in Irland zivilrechtlich klagen. Das Problem: Ich müsste eine sogenannte Schriftsatzklage nach Irland zustellen lassen und alle nötigen Unterlagen muss erst ein gerichtlich bestellter Dolmetscher übersetzen. Die Kosten dafür und für den Rechtsanwalt trägt mal vorerst der Kläger, in diesem Fall also ich. Erfolgsaussichten: Ungewiss. Kostenrisiko: Hoch.
Mein Anwalt Philipp Längle hatte eine andere Idee: Wir zeigen den unbekannten Verfasser der Kommentare an und zwingen X über ein österreichisches Gericht dazu, die User-Daten des anonymen Aggro-Posters herauszugeben. Denn er hat ja die strafbaren Kommentare geschrieben und soweit man aus seinem Account erkennt, dürfte er Österreicher sein und damit auch hierzulande klagbar.
Ich war mir nicht ganz sicher. Zum einen will ich derartigen Soziopathen grundsätzlich nicht allzu viel Lebenszeit widmen. Und zum anderen war klar, dass das nicht billig wird. Jedenfalls solange der Poster nicht rechtskräftig verurteilt ist und sämtliche Verfahrenskosten bezahlen muss.
Doch Philipp Längle ist nicht nur ein exzellenter Anwalt, sondern auch ein politisch wacher, hoch interessierter und engagierter Bürger – und er bot mir an, das Verfahren auf Kosten seiner Kanzlei durchzuspielen. Es war ihm ein Anliegen, mal grundsätzlich herauszufinden, wie sich Hass-Postings auf X bekämpfen lassen. Das fand ich großartig.
Schritt 1: Die Kanzlei Längle-Fussenegger-Singer in Dorbirn stellt im September 2024 eine Strafanzeige gegen den unbekannten Inhaber des X-Accounts und bringt bei Gericht einen Antrag auf die Ausforschung der User-Daten ein.
Schritt 2: Am 11. Oktober 2024 schickt das Straflandesgericht Wien eine „Anordnung einer Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten“ an die Twitter International Unlimited Company in Dublin.
Schritt 3: Sechs Wochen später antwortet der Konzern per Standardmail: „Ihre Anfrage wird bearbeitet und so rasch wie möglich beantwortet.“ Eine Woche später dann die tatsächliche Antwort: Beschweren Sie sich bitte beim Salzamt!
Oder wie es die irische X-Zentrale offiziell formuliert: „Ihr Ersuchen muss im Rahmen eines bilateralen Rechtshilfeabkommens über die Gerichte in Irland oder den Vereinigten Staaten gestellt werden.“ X weigert sich also nicht nur, die eindeutig rechtswidrigen Postings zu löschen, die Firma will auch nicht bekanntgeben, wer sie verfasst hat.
Schritt 4: Das Straflandesgericht Wien schickt am 3. Dezember 2024 via Justizministerium ein sechsseitiges – und natürlich auch auf Englisch übersetztes – „Rechtshilfeansuchen in Strafsachen“ an die „zuständige Justizbehörde der Republik Irland“.
Schritt 5: Sechs Wochen später antwortet das irische Justizministerium: Hier gibt es nichts zu sehen, gehen Sie weiter!
In der behördlich korrekten Formulierung klingt das so: „Leider kann Ihnen diese Behörde nicht in der erforderlichen Weise weiterhelfen. Das angeforderte Beweismaterial besteht aus Daten, die sich nicht in unserer Gerichtsbarkeit befinden. … Bitte beachten Sie, dass die X International Company von einem Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten betrieben wird. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich an das US-Justizministerium wenden, da dieses besser in der Lage ist, Sie zu unterstützen.“
Aber nicht mit Philipp Längle.
Schritt 6: Der Anwalt ersucht das Straflandesgericht Wien am 6. Feburar 2025, ein neues Rechtshilfeersuchen nach Irland zu senden. Es sei ja unbestritten, dass X in Irland seinen Europasitz hat und damit unter die irische Rechtssprechung fällt. Wo die User-Daten letztlich gespeichert seien, wäre dafür nicht relevant, denn:
„Wäre die Argumentation der irischen Behörden zutreffend (Anm: woher will die Behörde überhaupt wissen, wo die Daten konkret gespeichert sind?), könnte jegliche behördliche Maßnahme bereits dadurch unterlaufen werden, dass Server in irgendwelchen Schurkenstaaten betrieben werden, mit denen es keinerlei Rechtshilfeabkommen gibt.“ Klingt überzeugend.
Schritt 7: Das irische Justizministerium antwortet vier Wochen später: Uns doch egal. Und tschüss!
Im offiziellen Antwortschreiben an das Wiener Gericht liest sich das so: „Wie ausgeführt, kann unsere Dienststelle ein solches Ersuchen nur bearbeiten, wenn sich das angeforderte Material – sei es in digitaler oder physischer Form – physisch in Irland befindet. Da sich die angeforderten Daten physisch nicht innerhalb dieser Gerichtsbarkeit befinden … bedaure ich, dass unsere Dienststelle nicht in der Lage ist Ihnen in dieser Angelegenheit weiter zu helfen.“
Hier müssen wir nun kurz ein Zwischenfazit ziehen: Die EU hat also 2024 nach jahrelanger Debatte und mit lauten Fanfaren ein europaweites Gesetz in Kraft gesetzt – eben den Digital Service Act –, der sicherstellen soll, dass Social-Media-Plattformen innerhalb der EU rechtlich belangbar sind. Ihnen drohen sogar enorme Strafen von bis zu sechs Prozent ihrer jährlichen Einnahmen, theoretisch Milliardensummen.
Jeder Konzern muss laut DSA eine zentrale Kontaktstelle innerhalb der EU benennen. Für fast alle liegt diese Europa-Adresse – aus steuerlichen Gründen – in Irland. Doch die irische X-Zentrale gibt einfach keine User-Daten heraus. Und das irische Justizministerium – das dazu da wäre, EU-Gesetze zu vollziehen – fühlt sich nicht zuständig, weil X seine User-Daten nicht auf irischen Servern speichert. Pech aber auch!
Doch Philipp Längle ist ein hartnäckiger Mann.
Schritt 8: Er lässt tatsächlich in den USA nachfragen, obwohl ihm das Straflandesgericht Wien schon präventiv davon abrät: „Im Hinblick … auf die Vereinigten Staaten von Amerika wird Ihnen mitgeteilt, dass gerichtsbekannt ist, dass die US-Behörden vergleichbaren Ersuchen unter Berufung auf die freie Meinungsäußerung nicht nachkommen.“
Tatsächlich ist das First Amendment der US-Verfassung, das die freie Rede schützt, in den USA eine Art Heiligtum. Selbst Holocaust-Leugnung und offene Verhetzung sind dort nicht strafbar.
Anwalt Längle weiß das, deshalb argumentiert er in seinem Antrag anders: Die US-Verfassung gelte in den USA und das First Amendment habe wohl kaum den Zweck, Nicht-Amerikaner im Ausland zu schützen. In Österreich aber sind die Postings, um die es geht, sehr wohl strafbar. Die US-Justiz solle X deshalb anweisen, die User-Daten offenzulegen – außer die Firma kann irgendeinen Hinweis liefern, wonach der Autor der Postings US-Bürger ist oder sich (legal) in den USA aufhält.
Am 18. April trifft das Rechtshilfeansuchen aus Wien bei den Justizbehörden in Washington ein.
Schritt 9: Am 6. Juni meldet sich das amerikanische Justizministerium mit einer Antwort: Leider nein!
Aber nicht, weil die Postings laut First Amendment gar nicht strafbar wären, sondern weil die US-Behörden schlicht zu viel Arbeit hätten. Man müsse deshalb vorrangig Rechthilfeansuchen beim Verdacht von „Terrorismus, Gewaltverbrechen, sexueller Ausbeutung von Kindern, organisierter Kriminalität/Drogenhandel, Korruption und Fälle mit erheblichem finanziellen Schaden“ bearbeiten. Der Nachweis, dass es sich in meinem Fall um eine „schwere Straftat“ handelt, sei nicht erbracht worden.
Und an dieser Stelle endet der Rechtsweg.
Die Bilanz von Anwalt Philipp Längle nach einem Dreivierteljahr juristischer Bemühungen:
„Der Fall zeigt, dass sich die österreichischen Bestimmungen gegen Hass im Netz als zahnloser Papiertiger erweisen, wenn sich Hater hinter einem anonymen X-Profil verstecken. Der Betreiber dieser Plattform lehnt (im Gegensatz zu anderen) eine Zusammenarbeit mit österreichischen Strafverfolgungsbehörden rundweg ab, und die irischen Behörden verweigern mit fadenscheinigen Argumenten dem österreichischen Staat die Rechtshilfe. Dass zusätzlich auch die Trump Administration jegliche Kooperation mit den österreichischen Behörden verweigert, verwundert in diesem Zusammenhang bereits weniger.“
Einen letzten Versuch mache ich noch selbst.
Schritt 10: Seit letztem Jahr gilt ja der Digital Service Act und jede Plattform muss eine Möglichkeit zu einer DSA-Beschwerde bieten. Alle Postings über mich auf dem X-Account sind nach wie vor online. Also melde ich diese Woche eines über das DSA-Beschwerdeportal von X.
Und bekomme einen Tag später die Antwort, dass der gemeldete Inhalt “im Rahmen der Rechtsgrundlagen (DSA Law) in der EU nicht der Entfernung unterliegt.“
Ich könnte dagegen nochmal berufen – aber irgendwie ahne ich das Ergebnis und es ist mir zu schade um die Lebenszeit.
Fazit: Auf X existiert ein anonymer Account, der jeden Tag Dutzende Menschen aufs Übelste verleumdet, beleidigt und kreditschädigt, der ohne Unterlass rassistischen und sexistischen Müll verbreitet, nahezu jedes einzelne von zigtausenden Postings ist strafbar.
Doch selbst als Betreiber des größten österreichischen X-Accounts mit über 600.000 Followern, mit der Hilfe eines extrem engagierten Anwalts und Unterstützung des vorbildlich arbeitenden Wiener Straflandesgerichts ist es mir weder gelungen, die strafbaren Postings über mich löschen zu lassen, die Identität des Posters zu erfahren und schon gar nicht, den gesamten – eindeutig rechtswidrigen – Account sperren zu lassen.
Man kann sich vorstellen, wie es einer Alltags-Userin ohne Rechtsbeistand geht, die gegen ein Hass-Posting vorgehen will.
Ein Rechtsstaat sollte garantieren, dass Menschen, die in ihren Rechten verletzt werden, sich wehren können und entschädigt werden – und dass es Sanktionen für Menschen und Unternehmen gibt, die Gesetze missachten. Aber X ist ein rechtsfreier Raum. Gesetze gelten hier nicht.
Die Rechtslage in Österreich und der EU ist unzureichend, die irischen und amerikanischen Behörden verweigern die Arbeit und X zeigt allen den Mittelfinger. Die „Redefreiheit“ eines vermummten rechtsextremen Soziopathen ist Elon Musk wichtiger
Es ist mir unbegreiflich, dass noch irgendein anständiger Mensch dieses Medium nützt.