Wer lange prüft … kommt dann doch irgendwann in die Gänge. Zumindest wenn eine Weisung von ganz oben nachhilft.
Das ist mir jetzt passiert – mit meiner Anzeige gegen X/Twitter. Zur Erinnerung: Meine Anwältin Maria Windhager hat im Oktober 2025 bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, wegen des Verdachts auf „Begünstigung“ nach § 299 StGB. Wir glauben nämlich, dass X einen extrem agressiven anonymen Troll aus Österreich der Strafverfolgung „entzieht“ – und das wäre strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat diese Anzeige über ein halbes Jahr lang sehr, sehr gründlich geprüft und wollte die Sache dann offensichtlich zu den Akten legen. Doch das hat nun das Justizministerium verhindert und mittels einer Weisung vom 8. Juni 2026 angeordnet, dass Ermittlungen gegen unbekannte Täter („Veranwortliche der irischen ‚X Internet Unlimited Company‘“) und gegen das Unternehmen selbst als „verantwortlichen Verband“ aufzunehmen sind.
Ich finde das sehr cool, ich habe jetzt quasi eine eigene Weisung aus dem Justizministerium, gerade noch rechtzeitig, bevor der „Weisungsrat“ dort abgeschafft und durch eine neue Bundesstaatsanwaltschaft ersetzt wird. 😉

Vor allem aber kommt da jetzt endlich ein formelles Ermittlungsverfahren gegen einen Milliardenkonzern in Gang, der beharrlich gesetzliche Vorschriften ignoriert und konsequent anonyme Aggro-Trolle davor schützt, auch für die ärgsten Postings rechtlich belangt zu werden. Gleichzeitig bewahrt das absurde „Plattform-Privileg“ aber auch Unternehmen wie X davor, selbst für klagbare Inhalte, die sie verbreiten, wie ein normales Medienunternehmen zu haften.
Der Weisung des Ministeriums entnehme ich, dass die Staatsanwaltschaft Wien unsere Anzeige nicht weiter verfolgen wollte, weil die „subjektive Tatseite“ – also die Absicht, jemanden der Strafverfolgung zu entziehen – schwer nachweisbar wäre. Das spielt aber vorerst keine Rolle, sagen Weisungsrat und Oberstaatsanwaltschaft. Jetzt soll mal ermittelt werden, wer bei X unsere Anfrage abgelehnt hat und welche Unternehmens-Politik hinter diesen – offenkundig systematischen – Auskunftsverweigerungen steht.
Das entsprechende Rechtshilfeansuchen wurde am 22. Juni „An die zuständige Behörde in Irland“ abgeschickt. Nun muss man dazu sagen, dass die irischen Behörden bisher nicht sehr hilfreich waren, sondern sich schlicht für unzuständig erklärt haben. Die User-Daten, die wir letztes Jahr anforderten, um den Aggro-Troll klagen zu können, würden nämlich leider nicht in Irland gespeichert, wurde uns mitgeteilt. Wir mögen uns doch bitte an die US-Behörden wenden.
Das ist natürlich ein Holler, denn selbst, wenn das der Fall wäre, müsste die EU-Niederlassung von X in Irland diese Daten gemäß dem Digital Service Act der EU aus der US-Zentrale beschaffen. Genau darauf wird im neuen Rechtshilfeansuchen nun auch verwiesen.
Ich bin extrem neugierig, wie sich die Sache weiterentwickelt – und werde Sie hier auf dem Laufenden halten. Und ein Danke wiedermal an Anwältin Maria Windhager und ihre Kolleg·innen, ohne deren Beharrlichkeit genau gar nix weiterginge!


