Was darf ein Interviewer im ORF?

Weil das Interview mit Susanne Winter nun doch noch eine ziemlich heftige Debatte ausgelöst hat, noch schnell ein paar Gedanken dazu.

Nein, ich bin mit dem Interview nicht zufrieden. Ich bin nie zufrieden mit meinen Interviews, jedes einzelne würde ich – hätte ich die Gelegenheit dazu – in manchen Teilen oder sehr grundsätzlich anders machen. Es hat einen Grund, warum ich ein Beckett-Zitat so gerne mag, das verkürzt lautet: Try. Fail. Try again. Fail again. Fail better.

Auch im Winter-Interview (Transkript) würde ich manches anders machen. Ich bin auch bis heute skeptisch, ob es eine gute Idee war, das Interview überhaupt zu führen. Aber die Frage, die etliche Menschen, allen voran Herrn Voggenhuber (siehe unten), so erregt – genau diese Frage würde ich wieder stellen.

Transkript einer Frage

Ich habe in der ZiB2 in 13 Jahren schon weit über 1.000 Politiker-Interviews geführt. Und ich habe dabei noch nie einen Parlamentarier gefragt, was jemand „wie Sie im Parlament verloren“ hat. Aber ich würde es jeden Parlamentarier (egal welcher Partei) wieder fragen, der bereits wegen Verhetzung rechtskräftig verurteilt wurde, Menschen öffentlich als „Neger“ mit „genetischen Problemen“ bezeichnet, „die zionistischen Geld-Juden für das Problem“ hält, alle paar Tage wirre Verschwörungsfantasien publiziert, von seiner Partei rausgeworfen wird – und trotzdem auf seinem Mandat beharrt.

Ich habe die – zugegeben harte und provokante – Frage ja nicht einfach anlassfrei ins Studio geworfen, sondern sehr ausführlich begründet.

Man muss diese Frage – und das ganze Interview – natürlich nicht mögen und kann es selbstverständlich kritisieren. Aber absurd ist der Vorwurf, als ORF-Journalist dürfe ich keine derartige Frage stellen. Ich müsste „neutral“ und „objektiv“ fragen.

Nein, das muss ich nicht. Das ist wirklich seit einem Vierteljahrhundert ein für alle mal geklärt. Und zwar aufgrund eines Interviews, das – zu Recht – sehr viel mehr Aufsehen gemacht hat.

„Sendeform aus kontroversieller Rede und Gegenrede“

Peter Rabl und Hans Benedict haben damals den extrem umstrittenen Bundespräsidenten Waldheim interviewt – sehr hart, sehr provokant, streckenweise auch sehr polemisch. Es gab zig Beschwerden bei der damaligen Rundfunk-Kommission, der ORF wurde letztlich hart verurteilt.

Daraufhin ging Rabl zum Verfassungsgerichtshof – und der hat im Juni 1989 die Sache sehr eindeutig entschieden, schon allein durch seine grundsätzliche Definition eines Interviews: eine „Sendeform, die aus kontroversieller Rede und Gegenrede besteht.“

Die Kontroverse gehört demnach als Wesensmerkmal zum Interview.

Und die Verfassungsrichter schreiben in ihrem Erkenntnis weiter: Die Rolle der Journalisten erschöpfe sich eben „nicht in der Beisteuerung neutraler Stichworte für Statements des Interviewten“. Sondern es seien auch „scharf ausgeprägte Standpunkte und provokant-kritische Stellungnahmen“ zulässig. Die Erklärung dafür (und der wesentliche Unterschied zu einem normalen Bericht oder einer Studio-Analyse): „Weil der Befragte dazu sogleich in freier Antwort selbst Stellung nehmen kann.“

Genau so war es natürlich auch im Winter-Interview. Es war ein Live-Gespräch. Frau Winter hätte auf meine Frage jederzeit antworten können, was immer sie wollte: Herr Wolf, was bilden Sie sich ein? Freies Mandat! Was hat jemand wie Sie im ORF verloren? Ich verbitte mir diese Frechheit! Sie ungezogener Bengel!… was auch immer. Sie hätte auch jederzeit das Interview abbrechen und das Studio verlassen können.

Das alles macht den Vorwurf der angeblichen „Lynchjustiz“ (Voggenhuber) ja so besonders bizarr. Ins ZiB2-Studio werden auch keine Laien oder ahnungslose Minderjährige eingeladen, sondern medienroutinierte Profi-Politiker, die freiwillig kommen und wissen, wie ein ZiB2-Interview abläuft.

„Monolog des Interviewten möglichst hintanzuhalten“

2007 hat der Bundeskommunikationssenat sich übrigens nochmal grundsätzlich mit dem Thema befasst, nachdem sich Jörg Haider über ein ZiB2-Interview von Ingrid Thurnher beschwert hatte. Und auch damals haben die Medien-Juristen bekräftigt: Das Objektivitätsgebot verlangt keineswegs, „dass eine Moderatorin Fragen an den Interviewten im sachlich-nüchternen Ton und getragenen Stil eines Nachrichtensprechers vorträgt“.

Es ist erlaubt, „pointiert zu fragen und zu formulieren“, den Studiogast mit anderen Meinungen und Widerspruch „zu konfrontieren und ihn ‚aus der Reserve zu locken‘.“ Und zu den von Haider beklagten „ständigen Unterbrechungen“ durch die Moderatorin heißt es in dem Bescheid: „…dass es das Wesen eines Interviews darstellt, durch gezielte Fragen eine Stellungnahme zu erhalten und einen Monolog des Interviewten … möglichst hintanzuhalten“.

Sie müssen das Winter-Interview jetzt immer noch nicht mögen – das ist Ihr gutes Recht (sehr viele Zuseher mögen es übrigens). Ich mag, wie gesagt, auch nicht alles daran, z.B. die allerletzte Frage. Die hätte ich mir sparen können. Oder die Wiederholung der „Was machen Sie im Parlament?“-Frage nach dem jenseitigen Benzinpreis-Ausflug. Da wäre eine andere Formulierung besser gewesen. Ein islamfeindliches Beispiel von der FB-Seite wäre besser gewesen als das Zitat aus Winters berüchtigter Rede. Und das Interview war mit 11 min einfach zu lang.

Übrigens: man darf niemandem getilgte Strafen vorhalten. Aber aufgrund der prominenten politischen Funktion von Frau Winter, des spezifischen Delikts und dem sehr ähnlich gelagerten neuen Vorwurf darf man aktuell über die damalige Verurteilung berichten. Das habe ich natürlich vor dem Gespräch mit Medienjuristen geklärt.

Und dass ich das gesamte Interview – unabhängig davon, ob es jemandem gefällt oder nicht – so führen darf, wie ich es getan habe, das ist juristisch echt gegessen.


PS: Nach der Sendung mit Susanne Winter hat der FALTER zu meinen Interviews ein sehr ausführliches und kritisches Gespräch mit mir geführt.
Und ich habe zur Frage „Wie weit darf ein ORF-Interview gehen“ auch mehrere längere Texte geschrieben (am ausführlichsten in meinem Buch „Wozu brauchen wir noch Journalisten?“). Falls Sie das Thema also noch genauer interessiert – eine Fassung davon ist 2012 im Public Value-Bericht des ORF erschienen.

 


Die Voggenhuber-Debatte

Am Tag vor diesem Posting hatte der ehem. Grün-Politiker Johannes Voggenhuber folgenden Kommentar auf Facebook veröffentlicht:

Facebook-Posting

Ich habe darauf via Facebook folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr Voggenhuber,

ich kann leider von meiner FB-Seite aus nicht direkt auf Ihr Posting antworten, aber ganz unwidersprochen möchte ich es doch nicht lassen.

Mein Interview mit Frau Winter muss Ihnen nun wirklich nicht gefallen – aber wenn Sie mir öffentlich vorwerfen, dass das Gespräch „vor sachlichen Fehlern nur so strotzt“, wäre es fein, diese Behauptung auch mit irgendeinem Beispiel zu belegen.

Um mit Ihnen zu sprechen: Ein Herr Johannes Voggenhuber müsste eigentlich wissen, dass laut österreichischer Verfassung (NR-Wahlordnung, 3. Hauptstück) „wahlwerbende Parteien“ für den Nationalrat kandidieren und in diesen gewählt werden. Das ist der Grund, warum es „Listenwahlrecht“ heißt.

Das muss man nun wirklich nicht mögen, es entspricht allerdings sehr genau dem „Geist der Verfassung“, wie Ihnen eine kurze Befassung mit Hans Kelsens Arbeiten zum Parteienstaat zeigen würde.

Wie ich dazu komme, dass Sie mir unterstellen, ich hätte Frau Winter „eine Schmarotzerin“ genannt, weiß ich nicht. Wenn Sie das irgendwo belegen können, schicke ich Ihnen gerne eine Flasche Wein nach Wahl.

Der „Respekt vor dem Amt“ hat Sie übrigens nicht daran gehindert, im Laufe der Jahre alle möglichen prominenten Amtsträger zum Rücktritt aufzufordern (Haider, Böhmdorfer, Schlögl, Windholz, Habsburg etc.). Ihr gutes Recht, finde ich.

Sie haben natürlich auch jedes Recht auf Ihre eigene Meinung zu meinem Interview. Aber bitte nicht auf Ihre eigenen Fakten.

Mit freundlichen Grüßen,
Armin Wolf

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Nachtrag: Nachdem mehrere Medien über Voggenhubers Kritik berichteten, hat die ORF-Redakteursvertretung diese Presseaussendung zum Thema veröffentlicht.