„Wahres Tatsachensubstrat“

Im Jänner dieses Jahres ist auf Seite Drei des KURIER ein ganzseitiges Inserat erschienen, ein „Offener Brief“, geschaltet von mehreren obskuren Vereinen, die seit langem massiv Propaganda gegen praktisch alle Corona-Maßnahmen machen. Das Inserat war derart faktenbefreit, dass sich die Chefredakteurin des KURIER in einem eigenen Kommentar davon distanzierte – die Veröffentlichung aber damit begründete, dass „wir Meinungsfreiheit für ein unantastbares Gut halten“.

Das kann man so argumentieren. Allerdings hatte der KURIER ein paar Tage vorher einen Kommentar zu einem ZiB2-Interview von mir mit Bundeskanzler Kurz veröffentlicht, in dem ich ziemlich harsch dafür kritisiert wurde, dass ich den Kanzler mehrfach unterbrochen hatte, garniert mit Fantasien des Autors über meine angebliche „für den ORF notorische ideologische Schlagseite“.

Daraufhin habe ich diesen Tweet geschrieben:

Das hat mir wiederum ein böses Schreiben von mehreren Rechtsanwält·innen und einem Arzt eingebracht, die offenbar hinter dem KURIER-Inserat standen und die von mir eine öffentliche Entschuldigung verlangten: Sie seien keine „Corona-Leugner“. Außerdem sollte ich ihr Inserat auf meinem Twitter-Account vor knapp 500.000 Menschen veröffentlichen, andernfalls würden sie mich klagen.

Ich habe den Herrschaften von meinem Anwalt freundlich antworten lassen, dass ich selbstverständlich weder daran denken würde, mich für mein Tweet zu entschuldigen, noch ihren Propagandatext zu verbreiten, den selbst der Ärztekammer-Präsident als „verantwortungslos“ und als „Gefährdung der Öffentlichkeit“ bezeichnete. Der PR-Ethikrat hatte das Inserat als „Desinformation“ kritisiert.

Dann hörte ich eine Zeitlang nichts – bis tatsächlich eine Klage kam. Über den Prozess vor dem Wiener Handelsgericht im Juli wurde recht ausführlich berichtet (z.B. hier oder hier) und heute bekam ich das Urteil.

Die Klage wurde „zur Gänze abgewiesen“, weil mein Tweet laut Gericht eine „zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“  war und „durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt“. Die entscheidende Passage aus dem Urteil:


Ausschnitt aus dem Urteil


Das gesamte Urteil im Volltext finden Sie hier.

Die Kläger·innen können jetzt natürlich noch in die Berufung gehen (und sie hatten das auch schon vor dem Prozess für den Fall einer Niederlage angekündigt). Mein exzellenter Anwalt Michael Pilz ist aber sehr zuversichtlich, dass sich auch in der nächsten Instanz am Ergebnis nichts ändern wird. So unantastbar ist die Meinungsfreiheit dann doch.


Nachtrag vom 1.5.22: Die Kläger sind tatsächlich in Berufung gegangen. Am 21. April d.J. hat das Oberlandesgericht Wien die Beschwerde abgewiesen und sich vollinhaltlich dem Ersturteil angeschlossen (Urteil als PDF). Nun ist also in zwei Instanzen klargestellt, dass ich Corona-Leugner auch öffentlich Corona-Leugner nennen darf.